Partnerschaft

Partnerschaft


Partnerschaft ist die vieldeutige Definition des Zusammenlebens von zwei Menschen. Sie ist wesentlich facettenreicher als die Ehe, da sie frei von den Partnern gestaltet werden kann. Die Ehe wird dagegen zu einem erheblichen Teil vom Gesetzgeber definiert. Man spricht nicht zuletzt deshalb immer noch von den ehelichen Pflichten, die sich nicht nur auf die Sexualität beschränken.
Es gibt keine echte Partnerschaft ohne Interessensausgleich, aber Ehen ohne Partnerschaft.

In einer Partnerschaft werden die oft unterschiedlichen Bedürfnisse beider Seiten gegenseitig ausgewogen, traditionelle Rollenverteilungen und Verständnisprobleme überwunden oder zumindest nicht stillschweigend erduldet. Partner stärken sich gegenseitig und leben dies sowohl im Privaten als auch in der Öffentlichkeit. Partner nutzen sich nicht gegenseitig aus. Viele Details müssen beim Zusammenleben beachtet werden.

Hier nur die wichtigsten Stichpunkte: Emotionen, Sicherheit und Geborgenheit, unterschiedliche Entwicklung in der Sexualität, Pflege gemeinsamer Interessen und Beachtung von Freiräumen beim Partner, Toleranz mit der Andersartigkeit des Partners, Bewältigung des Alltags und seiner Sorgen – auch hinsichtlich der Finanzen und von gesundheitlichen Problemen, Unterstützung und Geduld bei unterschiedlichen Auffassungen, gemeinsame Verantwortung bei Kindererziehung

Eine Partnerschaft bietet Schutz vor der Einsamkeit, besonders im Alter, und Steigerung der Lebensfreude durch Gemeinsamkeit.



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